Entlassmanagement nach § 39 SGB V, Abs.1a:

Damit bei unseren Patientinnen und Patienten eine reibungslose Anschlussversorgung sichergestellt ist, setzen wir seit dem 01.10.2017 ein strukturiertes Entlassmanagement um. Damit sind sie auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt.

 

Einige Hinweise dazu:

  • Damit Sie am Entlassmanagement teilnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich.
  • Bei Ihnen wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt (Assessment/Risikoeinschätzung), ein Entlassplan erstellt und von allen an der Behandlung beteiligten Mitarbeitern während Ihres stationären Aufenthaltes geführt.
  • Wir nehmen für Sie frühzeitig Kontakt mit weiterbehandelnden Leistungserbringern auf.
  • Am Entlasstag werden Ihnen ein Entlassbrief, mindestens ein vorläufiger Entlassbrief, sowie bei Bedarf ein Medikationsplan ausgehändigt und dem/r weiterbehandelnden Arzt/Ärztin zugeschickt.
  • Arzneimittelverordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind von Patientinnen und Patienten innerhalb von drei Werktagen in einer öffentlichen Apotheke einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Abgabe der Arzneimittel durch die öffentliche Apotheke nicht mehr zulässig. (AM-RL des G-BA § 11 Abs. 4 Satz 2)
  • verordnete Heilmittelbehandlung innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu beginnen. Andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Darüber hinaus muss die Heilmittelbehandlung binnen zwölf Kalendertagen nach der Entlassung abgeschlossen sein. (§ 16a Abs. 3 HeilM-RL)

 

Fragen von nachfolgenden Versorgungseinrichtungen rund um die Entlassung beantwortet die entlassende Fachabteilung:
 

Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr

Bitte wenden Sie sich zu den zu den üblichen Sprechzeiten an die Sekretariate der entlassenden Fachabteilung:

 

In der Zeit von 16 bis 19 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr

Die Koordination der Kontaktaufnahme mit dem/r diensthabenden Arzt/Ärztin der entlassenden Fachabteilung erfolgt über die Telefonzentrale unter 02571 502-0.